Bund und Länder investieren zusätzlich 272 Millionen Euro in die Aufstiegsfortbildung
Sie sagen uns, welchen Kurs in der Fernakademie Sie absolvieren möchten und wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Das "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" - das sogenannte "Meister-BAföG" - verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Am 01.07.2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG)" mit einer Vielzahl von Verbesserungen für Fortbildungswillige in Kraft getreten.
In den nächsten vier Jahren werden Bund und Länder gemeinsam etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investieren, wobei der Bund rund 212 Millionen Euro übernimmt.
Nach neuem Recht haben jetzt alle Antragssteller einen Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Damit können erstmals auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, für mindestens eine weitere Maßnahme unterstützt werden.
Wer seine Fortbildung besteht, erhält rund 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat.
Die Neuerungen sowie Antworten und Hilfen bei allen Fragen rund um das "Meister-BAföG" finden Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info
