Lehrgangsbeginn:
Jederzeit
Lehrgangsdauer: 6/3 Monate,
250/125 UE (45 Min), davon je 36 UE in Präsenzseminaren
Lehrgangsform:
Klassisches Fernlernen
Seminare: 4 Samstage
oder viertägiges Blockseminar
Umfang Studienmaterial:
9 Lernhefte (incl. Prüfungssimulation)
Preis: 399,00 €
(incl. Lernmaterial/Unterricht) zahlbar je nach Lehrgangsdauer in 6 oder 3 Monatsraten zu je 66,50€/133,00€
Prüfungsgebühr: ca. 150 €
Die Prüfungsgebühr wird von der IHK erhoben.
Lehrgangsbeginn:
Auf Anfrage
Lehrgangsdauer: 6/3 Monate,
darin 36 UE (45 min) in Präsenzseminaren
Lehrgangsform:
Fernlehrgang mit Lernheften
Seminare: 4 Samstage
Umfang Studienmaterial:
9 Lernhefte (incl. Prüfungssimulation)
Preis: 399,00 €
(incl. Lernmaterial/Unterricht) zahlbar je nach Lehrgangsdauer in 6 oder 3 Monatsraten zu je 66,50€/133,00€
Prüfungsgebühr: Festlegung und Rechnungsstellung durch IHK
Bestell.-Nr:
Voraussetzung für eine hochwertige Berufsausbildung sind gut qualifizierte Ausbilder. Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte aus allen Wirtschaftsbereichen und Branchen, die künftig die Ausbildung von Auszubildenden übernehmen und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass ein Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Als fachlich geeignet gilt, wer neben den beruflichen auch berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten vorweist. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung und wird durch die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen.

Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer/innen mit handlungsorientierten Inhalten und Methoden auf die Prüfung gemäß AEVO vor.
Die Vermittlung der berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen erfolgt über vier Handlungsfelder, die sich am betrieblichen Ausbildungsablauf orientieren:
Nach der neuen AEVO bestehen für die Prüfung keine Zulassungsvoraussetzungen.
Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung berechtigt jedoch nicht automatisch zum Ausbilden. Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder wird nach dem BBiG (§30 Abs. 2) von der zuständigen IHK vor Ort geprüft.
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Prüfungen
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Je nach prüfender IHK mehrmals jährlich |
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Abschluss
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IHK-Abschluss |
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ZFU-Zulassung
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Der Fernlehrgang ist unter der Nummer 574510 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen |
