Fernunterricht hat sich als eine erfolgreiche und praxisnahe Weiterbildungsform erwiesen. Ein Garant für die Fortsetzung dieser positiven Entwicklung ist in der Qualität des Fernlehrgangsangebots zu sehen, die durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gewährleistet wird.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle allgemein- oder berufsbildenden Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden müssen. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer.
Alle von uns hier angebotenen Fernlehrgänge erfüllen die Kriterien der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Bei einem zugelassen Fernlehrgang können Sie davon ausgehen, dass
Weiterführende Informationen zur ZFU-Zulassung erhalten Sie unter: www.zfu.de
