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ZFZ-Zertifizierung

Der Garant

für die Qualität von Fernlehrgangsangeboten - unser ZFU-geprüftes Kursangebot
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Ablauf

Anmeldung

Sobald Sie sich für einen Fernlehrgang des bfz entschieden haben, füllen Sie Ihr persönliches Anmeldeformular aus und unterschreiben dieses zweimal. Mit der ersten Unterschrift bestätigen Sie Ihre Anmeldung, mit der zweiten Ihr kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der ersten Studienunterlagen.

Beratung

Falls Sie vor Ihrer Anmeldung noch Fragen haben bieten, wir Ihnen eine ausführliche Beratung an. Diese kann über die Seminarleitung des nächstgelegenen Standortes oder über das zentrale Studiensekretariat erfolgen. Dessen Adressen finden Sie unter „Kontakt“.

Betreuung

Auch wenn Ihres Lernprozesses überwiegend alleine arbeiten, werden Sie dennoch umfassend betreut. Dafür stehen Ihnen Ihr Fernlehrer, die örtliche Seminarleitung, die Dozenten der Präsenzseminare und übergreifend das zentrale Studiensekretariat zur Verfügung.

Erfolgskontrolle

Zur Kontrolle Ihres Lernerfolges finden Sie am Ende einer Lerneinheit eine Einsendeaufgabe, die sich an den realen Prüfungsanforderungen orientiert. Sobald Sie sie bearbeitet und an uns eingesendet haben, wird sie von Ihrem Fernlehrer begutachtet, korrigiert und benotet.

Damit erhalten Sie rechtzeitig vor der tatsächlichen Prüfung einen wichtigen Aufschluss über Ihren Leistungsstand.



Fernunterrichtsvertrag

Ihre zweifach unterschriebene Anmeldung wird mit dem Erhalt des Studienmaterials automatisch ein rechtsgültiger Vertrag. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht prüft die Vertragsgestaltung sehr gründlich.

Somit können Sie sicher sein, dass die Formulierungen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.



Klassisches Fernlernen

Die Tradition des Fernunterrichts reicht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück, als der Kontakt zwischen dem Lernenden und dem Lehrenden als „Brief- und Korrespondenzunterricht“ erfolgte.

Auch wenn sich die Kommunikationswege durch Telefon, Fax und Internet deutlich geändert haben, ist der Lehrbrief (oder Studienbrief) in den meisten Fernlehrgängen immer noch das wichtigste Lehr- und Lernmedium, teilweise ergänzt durch Ton- oder Bild-Träger. Abgestimmt auf die geforderten Lerninhalte ist ein Lehrbrief in überschaubare aufeinander aufbauende Einheiten gegliedert, denen die angestrebten Lernziele vorangestellt sind und die mit Selbstkontrollfragen und Musterlösungen abschließen.

Der Kontakt zum Fernlehrer erfolgt über die Bearbeitung von Einsendeaufgaben, die eine Überwachung des Lernerfolges ermöglichen. Dabei steht der Fernlehrer auch für die Beratung bei dringenden Fragen zur Verfügung.

Sofern über den reinen Wissenserwerb hinaus eine Handlungskompetenz erworben werden soll, erfolgt dies in ergänzenden Präsenzseminaren, in denen auch gezielt auf die Prüfung vorbereitet wird.



Netzgestütztes Lernen – wie geht das?

Neben den klassischen Fernlehrgängen können Sie auch einige unserer Angebote ausschließlich über das Internet absolvieren. Oft wird diese Art des Lernens auch als „Web Based Training“ bezeichnet.

Nach der Buchung erhalten Sie umgehend Ihre Zugangsdaten per E-Mail zugesandt.

Mit diesen Daten haben Sie drei Monate lang jederzeit Zugriff auf den gebuchten Lehrgang. Sie können sich auch ohne Informationsverlust von verschiedenen Computern aus einloggen.

Während dieser Zeit werden Sie von einem erfahrenen Fachdozenten betreut, der Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

In die Lerneinheiten sind Übungen integriert, die Sie am Computer lösen. Am Ende einer Lerneinheit werden Ihnen Fragen gestellt, auf die Sie mit eigenen Formulierungen antworten müssen. Nachdem Sie ihre Antwort abgesendet haben, bekommen Sie von uns die Musterlösung auf den Bildschirm angezeigt. Zusätzlich erhalten Sie innerhalb eines (Werk-)Tages eine Bewertung Ihrer Lösung zugesandt.

Die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Fachdozenten erfolgt per E-Mail. Wenn Sie über keine eigene E-Mailadresse verfügen, bekommen Sie während der Lehrgangsdauer auf Wunsch eine von uns zugeteilt.



Präsenzseminare

Zu jedem Fernlehrgang bieten wir ergänzende Präsenzseminare an. Diese dienen zur Vertiefung des erworbenen Wissens, der Erweiterung der Anwendungskompetenz und der gezielten Prüfungsvorbereitung.

In Form eines „Kombi-Studiums“ werden sie an verschiedenen Standorten lehrgangsbegleitend mit einem erhöhten Nahunterrichtsanteil (z. B. 1 Samstag pro Monat) angeboten.



Probelektion

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie die ersten Studienbriefe. Damit können Sie sich innerhalb von 4 Wochen Gewissheit verschaffen, dass Fernlernen eine für Sie geeignete Lehrgangsform ist.



Teilnahmevoraussetzungen

Prinzipiell kann jeder an einem Fernlehrgang teilnehmen, der sich für das jeweilige Themengebiet interessiert und über einschlägiges Grundwissen verfügt.

Für die Zulassung zur IHK-Prüfung sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dies ist in der Regel ein Berufsabschluss und eine einschlägige Berufspraxis.

Wir unterstützen Sie während des Probemonats gerne bei der Überprüfung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Da die IHK-Prüfungen weitgehend bundeseinheitlich gestellt werden, können Sie sich aber auch an der IHK Ihres Wohnortes oder Arbeitsplatzes zur Prüfung anmelden.



Vorteile eines Fernlehrgangs

Ein Fernlehrgang hat viele Vorteile:



 Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

ZFU Stempel
Seit dem Inkrafttreten des Fernunterrichtsschutzgesetzes am 01.01.1977 unterliegen alle Fernlehrgänge der Zulassungspflicht. Das bedeutet, dass alle Fernlehrgänge, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein müssen.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die auf Grund eines von den Bundesländern geschlossenen Staatsvertrages bundesweit zuständig ist.

Vor der Zulassung überprüft sie, teilweise gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB), ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist.

Dabei werden sowohl die fachliche Richtigkeit wie auch die didaktische Qualität der Lehrmaterialien umfassend geprüft und begutachtet.

Außerdem wird geprüft, ob die Werbung, die Informationsmaterialien und besonders die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird ein Fernlehrgang zugelassen und erhält eine Zulassungsnummer und das Zulassungssiegel.

Wenn die Gesamtbegutachtung, besonders bei länger dauernden Fernlehrgängen, noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Fernlehrgang auch „vorläufig“ zugelassen werden. Dies bedeutet jedoch kein geringeres Qualitätsmerkmal, da auch in diesem Fall die ordnungsgemäße Durchführung des Fernlehrganges gewährleistet sein muss.

Auch zugelassene Fernlehrgänge werden i. d. R. im Abstand von drei Jahren überprüft. Schwerpunkt dabei ist die Aktualität der Lehrmaterialien, gegebenenfalls die Anpassung an geänderte Prüfungsanforderung und die didaktischen Qualitätsverbesserungen.



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